Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Dugros B.V. mit Sitz in Oud-Beijerland, Niederlande

Artikel 1: Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote von, Vereinbarungen mit, Lieferungen von und Arbeiten durch Dugros B.V., im Folgenden „Dugros“ genannt.
  2. Von diesen Bedingungen kann nur abgewichen werden, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  3. Durch den Abschluss eines Vertrags mit Dugros verzichtet der Vertragspartner auf die Anwendung eigener (allgemeiner) Geschäftsbedingungen, unabhängig von deren Bezeichnung, sodass ausschließlich die von Dugros verwendeten Bedingungen Anwendung finden. Entgegenstehende Klauseln in den Bedingungen des Vertragspartners sind unwirksam.
  4. Jede Bestellung von Produkten gilt als Angebot des Vertragspartners zum Kauf von Produkten unter Geltung dieser Bedingungen.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen vollständig in Kraft. Die Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall Ersatzbestimmungen zu vereinbaren, die dem Zweck und Inhalt der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommen.

Artikel 2: Angebote und Kostenvoranschläge

  1. Alle von Dugros gemachten Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben oder eine Annahmefrist enthalten ist.
  2. Bestandteile der Angebote sind u. a.: Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Muster, Beschreibungen, Abbildungen sowie eventuelle Anhänge und Unterlagen. Diese bleiben ebenso wie etwaige im Zusammenhang erstellte Werkzeuge Eigentum von Dugros, sind auf Verlangen zurückzugeben und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden. Dugros behält sich alle bestehenden geistigen und gewerblichen Schutzrechte vor.
  3. Dugros ist berechtigt, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen

Artikel 3: Zustandekommen des Vertrags

  1. Dugros ist erst an schriftliche Angebote und von der Gegenpartei erteilte Aufträge gebunden, wenn ein Angebot nicht innerhalb von acht Tagen widerrufen wurde oder Dugros die Annahme schriftlich bestätigt hat.
  2. Spätere Absprachen, Änderungen und/oder Zusagen – mündlich oder schriftlich – durch nicht ausdrücklich bevollmächtigte Personen sind nur verbindlich, wenn sie von Dugros und dem Vertragspartner schriftlich bestätigt wurden. Änderungen oder Stornierungen des Vertrags, die Dugros nachteilig betreffen würden, sind ohne Zustimmung von Dugros nicht bindend, außer es handelt sich um gesetzlich vorgeschriebene Regelungen oder es ist in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen.
  3. Klauseln, wonach Dugros zur Lieferung verpflichtet ist, ohne dass der Vertragspartner zur Abnahme verpflichtet ist, oder wonach Mengen und/oder Preise unter Vorbehalt stehen, sind nicht verbindlich.
  4. Hält Dugros den Vertragspartner für nicht ausreichend kreditwürdig, ist Dugros berechtigt, ihre vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen, unbeschadet weiterer gesetzlicher oder in diesen Bedingungen festgelegter Rechte.

Artikel 4: Lieferung

  1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung „Delivered at Place (DAP)“ gemäß den jeweils bei Bestellung gültigen ICC Incoterms, unbeschadet der in diesen Bedingungen festgelegten Regelungen.
  2. Für den Versand wird ein Zuschlag für Bearbeitung und Fracht gemäß der Übersicht in Anhang 1 erhoben. Sonderverpackungen oder vom Vertragspartner gewünschte Verpackungen werden gesondert berechnet. Die Versandart und das Transportmittel werden von Dugros bestimmt.
  3. Von Dugros genannte Lieferfristen sind stets unverbindlich. Die Fristen sind nicht verbindlich, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Bei Überschreitung der Lieferfrist um mehr als 30 Tage – außer im Fall höherer Gewalt – ist der Vertragspartner berechtigt, Dugros schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird in dieser Frist nicht geliefert, kann die Bestellung ohne Anspruch auf Schadenersatz storniert werden.
  4. Führt eine Änderung der Bestellung durch den Vertragspartner zu einer längeren Ausführungszeit, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

Artikel 5: Lagerung

  1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gekauften Waren innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Erfolgt keine Abnahme vor Fristablauf oder verweigert der Vertragspartner die Abnahme, ist Dugros berechtigt, den Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ohne vorherige Inverzugsetzung zu kündigen. Dugros behält zudem das Recht auf vollen Schadenersatz. Der entstandene Schaden wird mit mindestens 50 % des Verkaufspreises der nicht abgenommenen Ware beziffert.
  2. Dugros kann nach eigenem Ermessen die Waren auf Kosten und Risiko des Vertragspartners – einschließlich Qualitätsverlust – einlagern. Die Einlagerung gilt als Lieferung. Dugros wird den Vertragspartner unverzüglich schriftlich über die Einlagerung und die zugehörige Rechnung informieren.

Artikel 6: Reklamationen

  1. Reklamationen beziehen sich auf alle Beanstandungen hinsichtlich der Beschaffenheit einer Lieferung. Reklamationen aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben durch den Vertragspartner sind ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist für die Bereitstellung vollständiger und korrekter Daten verantwortlich. Geringfügige, handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen begründen kein Reklamationsrecht.
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferten Waren bei Erhalt oder so bald wie möglich zu prüfen. Er hat insbesondere zu prüfen:
    • ob die richtigen Waren geliefert wurden;
    • ob Maße, Mengen und Stückzahlen den Vereinbarungen entsprechen;
    • ob die Qualität den Vereinbarungen oder zumindest einem normalen Gebrauch genügt.
  3. Sichtbare Mängel sind Dugros innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung, jedoch vor Verarbeitung oder Weiterverkauf, schriftlich mitzuteilen. Andernfalls erlöschen alle Ansprüche.
  4. Versteckte Mängel sind Dugros innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung – spätestens jedoch 3 Monate nach Lieferung – schriftlich anzuzeigen. Andernfalls erlöschen alle Ansprüche.
  5. Dugros prüft die Reklamation unverzüglich, sofern die Anzeige fristgerecht erfolgt ist. Der Vertragspartner muss Dugros die Möglichkeit geben, den Mangel zu untersuchen.
  6. Eine Reklamation entbindet den Vertragspartner nicht von seinen Zahlungs- und Abnahmeverpflichtungen. Rücksendungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung und erfolgen auf Risiko und Kosten des Vertragspartners.
  7. Ist die Reklamation berechtigt, ersetzt Dugros die betroffenen Waren oder gewährt eine Preisreduktion entsprechend dem Minderwert. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Artikel 7: Höhere Gewalt

  1. Bei höherer Gewalt – dauerhaft oder vorübergehend – ist Dugros berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise auszusetzen oder zu kündigen, ohne dass der Vertragspartner oder Dritte daraus Rechte ableiten können.
  2. Höhere Gewalt bei Dugros liegt vor bei: Krieg, Kriegsgefahr, Unruhen, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, Epidemien, Feuer, Überschwemmungen, Streik, Betriebsbesetzungen, staatlichen Maßnahmen, Maschinenbruch, Energieausfall, Lieferschwierigkeiten bei Dritten, Transportproblemen usw., die die Vertragserfüllung unzumutbar machen.
  3. Dugros wird den Vertragspartner bei Eintritt höherer Gewalt umgehend informieren.
  4. Ist der Vertrag bereits teilweise erfüllt, kann Dugros den lieferbaren Teil gesondert berechnen. Der Vertragspartner ist zur Zahlung verpflichtet.

Artikel 8: Garantie

  1. Dugros garantiert die Qualität und Tauglichkeit der gelieferten und/oder verarbeiteten Waren gemäß diesen Bedingungen.
  2. Die Garantiefrist beträgt 6 Monate ab Lieferung.
  3. Innerhalb dieser Frist auftretende Mängel werden kostenlos behoben. Folge- oder Fremdschäden sind ausgeschlossen.
  4. Für Fremderzeugnisse gilt nur die Herstellergarantie.
  5. Jegliche eigenmächtige Reparatur oder Änderung durch den Vertragspartner führt zum Erlöschen der Garantie.
  6. Kommt der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nach, entfällt ebenfalls jeglicher Garantieanspruch.

Artikel 9: Haftung

  1. Dugros’ Haftung beschränkt sich auf die Garantieverpflichtungen aus Artikel 8 und unterliegt den Einschränkungen von Artikel 6.
  2. Dugros haftet nur für Schäden, die durch eine Versicherung gedeckt sind oder vernünftigerweise hätten gedeckt sein müssen. Ohne Versicherungsschutz ist die Haftung auf den Rechnungsbetrag (oder einen Teil davon) beschränkt.
  3. Die Haftung für direkte Schäden ist auf den Warenwert beschränkt.
  4. Für Betriebsunterbrechung, Folge- oder indirekte Schäden haftet Dugros nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  5. Der Vertragspartner stellt Dugros von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung frei, sofern gesetzlich zulässig.

Artikel 10: Reparaturen

  1. Reparatie van de door Dugros geleverde goederen wordt uitgevoerd met inachtneming van het elders in deze voorwaarden bepaalde en geschiedt naar beste kunnen en weten.
  2. Dugros is niet aansprakelijk voor diefstal, verlies of beschadiging van in reparatie gegeven goederen, tenzij Dugros opzet of grove schuld verweten kan worden.
  3. Indien met de wederpartij is overeengekomen dat de gerepareerde goederen door deze zouden worden afgehaald en hij, na herhaalde schriftelijke mededeling dat de zaken gereed staan, deze verplichting schendt, is Dugros gerechtigd de goederen te verkopen.

Artikel 11: Preise

  1. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt., Verpackung, Transport und sonstiger Kosten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
  2. Die Preise basieren auf am Tag des Vertragsabschlusses geltenden Faktoren. Erhöhen sich diese vor oder während der Lieferung, kann Dugros die Preise entsprechend anpassen.

Artikel 12: Zahlung

  1. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf das von Dugros angegebene Konto zu leisten.
  2. Dugros ist nicht verpflichtet, an das Zahlungsziel zu erinnern oder Kontoauszüge zu senden.
  3. Gerät der Vertragspartner in Verzug:
    • ist Dugros berechtigt, 1,5 % Verzugszinsen pro Monat zu verlangen;
    • sind sämtliche (außer)gerichtlichen Inkassokosten vom Vertragspartner zu tragen (15 % der Hauptsumme, mind. 40 €).
  4. Dugros ist berechtigt, vor oder nach Vertragsschluss Sicherheiten zu verlangen und Leistungen bis zur Stellung dieser Sicherheiten auszusetzen.
  5. Zahlungen werden zuerst auf Kosten und Zinsen, dann auf die älteste Forderung verrechnet.

Artikel 13: Export

  1. Bei Exportgeschäften erfolgt die Lieferung „Ex Works“ gemäß den gültigen ICC Incoterms, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
  2. Der Vertragspartner garantiert, dass erforderliche Einfuhrdokumente rechtzeitig vor Versand vorliegen oder beschafft werden.
  3. Organisation von Transport oder Lagerung durch Dugros erfolgt auf Kosten des Vertragspartners.

Artikel 14: Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an der Ware geht mit Lieferung auf den Vertragspartner über, vorbehaltlich Absatz 2.
  2. Dugros behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises inkl. Nebenkosten vor.
  3. Hat Dugros Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners, kann sie die Lieferung bis zur Sicherheitsleistung aufschieben. Der Vertragspartner haftet für etwaige Verzögerungsschäden.
  4. Die gelieferten Waren dürfen bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfändet, noch übertragen, noch entfernt werden.

Artikel 15: Marken- und Modellrechte

  1. Dugros ist Inhaber der Markenrechte (Wort und Bild) für Beagles sowie Lizenznehmer der Marken Charm, Micmacbags, Micmac The Original, Gio Gini, Run Away, Several und Trapper.
  2. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung dürfen diese Marken oder Modelle nicht nachgeahmt werden. Bei Zuwiderhandlung fällt eine Vertragsstrafe von 2.500 € pro Tag an, unbeschadet weitergehender Rechte.

Artikel 16: Kündigung

  1. Dugros kann den Vertrag per Einschreiben mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention kündigen, wenn:

    • der Vertragspartner Pflichten verletzt und dies nicht binnen 7 Tagen nach schriftlicher Mahnung behebt;

    • eine Sicherheitsleistung verlangt wurde und ausbleibt;

    • der Vertragspartner liquidiert wird, zahlungsunfähig ist oder Vermögen unter Zwangsverwaltung steht.

  2. In diesem Fall ist Dugros berechtigt, gelieferte, aber nicht bezahlte Ware zurückzuholen. Der Vertragspartner ermächtigt Dugros, sein Gelände zu betreten. Dugros hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von mindestens 50 % des Auftragswerts.

Artikel 17: Online-Verkauf

  1. Ohne schriftliche Zustimmung von Dugros darf der Vertragspartner keine Waren auf Online-Plattformen verkaufen oder verbreiten.
  2. Bei Verstoß kann Dugros die Geschäftsbeziehung sofort beenden und bestehende Verträge ohne Mahnung kündigen.

Artikel 18: Änderungen

  1. Dugros ist berechtigt, diese Bedingungen zu ändern. Änderungen gelten auch für bestehende Verträge. Der Vertragspartner kann bei Nichtakzeptanz zum Wirksamkeitsdatum kündigen.

Artikel 19: Währungsanpassung

  1. Dugros behält sich das Recht vor, bei Währungsschwankungen zwischen den Niederlanden und dem Lieferland vom Vertrag zurückzutreten.

Artikel 20: Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Auf alle Verträge gilt ausschließlich niederländisches Recht.
  2. Das Wiener Kaufrecht (CISG) findet auf internationale Kaufverträge zusätzlich Anwendung.
  3. Alle Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts Rotterdam, Standort Dordrecht, sofern nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.